Trainingszeiten - Corona - - Cappeler Sportschuetzen

Cappeler Sportschützen und Freunde
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Trainingszeiten - Corona -

Trainingszeiten

 
Nutzung des Schießstandes SV Cappel v. 1.0
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs nach der SARS-CoV2 Schließung
Richtlinien zur Nutzung des Schießstandes des Cappeler Schützenverein e.V.

A.) Allgemeines
Gemäß den Vorgaben der Landesregierung NRW werden uns ab dem 30.05.2020 die Nutzung unseres Vereinsgeländes und die Ausübung des Schießsportes unter strengen Auflagen wieder erlaubt sein.
Die Auflagen dazu müssen von jedem Mitglied konsequent und ohne jeglichen Ermessensspielraum eingehalten werden, damit alle Mitglieder gesund bleiben und eine erneute Schließung durch die Ordnungsbehörden ausgeschlossen wird.

Der Vorstand des Cappeler Schützenverein e.V. ist sich bei der Öffnung des Schützenhauses seiner großen Verantwortung für das Wohlergehen und die Gesundheit aller Mitglieder bewusst. Er wird daher die Nichtbeachtung der Regeln nicht nur registrieren, sondern auch sanktionieren. Das kann im Extremfall auch zu Betretungsverboten oder Vereinsausschlüssen führen.
Darüber hinaus verpflichtet sich jedes Mitglied beim erstmaligen Betreten des Schützenhauses durch Unterschrift dazu, den Verein bzw. den Vorstand bei zurechenbaren Verstößen von jeglicher Haftung freizustellen. Der  Vordruck dazu liegt auf dem Schießstand aus oder steht hier zum Download und Ausdruck bereit, und kann dann zum Training mitgebracht werden.

Wir sind aber überzeugt, dass sich die Mitglieder dem Ernst der Situation  bewusst sind. Rücksichtnahme und das Zurückstellen persönlicher Interessen sind ein Gebot der Stunde.

B.) Organisation
Es werden feste Termine vergeben. Die Vergabe der Termine erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem unter
Buchbar sind wegen der Abstandsregelungen zur Zeit nur drei Stände. Die gebuchten Termine sind zeitgenau einzuhalten.
Wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann, storniert bitte umgehend damit dieser Termin neu belegt werden kann. Die Dauer des gebuchten Termins ist begrenzt auf max. 1 Stunde. Eine Gruppenbildung ist nicht statthaft.
Das Betreten des Schießstandes ist nur unmittelbar vor Trainingsbeginn  gestattet und muss direkt nach Beendigung der Trainingseinheit wieder verlassen werden. Ausgehängte Schilder sind zu beachten.

C.) Verhalten im Schützenhaus und auf dem Schießstand
Beim  Betreten des Schützenhauses ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Hände sind mit den zur Verfügung stehenden Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
Der Schütze ist verpflichtet, sich umgehend in die auf dem Schießstand  ausliegende Anwesenheitsliste einzutragen und bestätigt per Unterschrift die Kenntnisnahme der Richtlinien zur Nutzung des Schießstandes, sowie  dass er zur Zeit nicht an Symptomen einer Atemwegsinfektion leidet.
Die Aufsichten tragen sich ebenfalls in die ausliegende Liste ein. Nichtmitgliedern und Zuschauern  ist das Betreten des Schützenhauses zur Zeit nicht  gestattet. Der Aufenthaltsraum dient nur als Zugang zum Schießstand. Der Aufenthalt im Raum inkl. des Thekenbereichs ist nicht gestattet. Es findet kein Getränkeverkauf statt.
Der Mindestabstand von 1,5m ist jederzeit einzuhalten. Auf den Schießständen und im Vereinsgebäude sind die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Distanzregeln einzuhalten. Körperkontakte sind zu vermeiden.
Alle Mitglieder minimieren die bekannten Risiken.
Haltet euch zu eurer eigenen Sicherheit an die Regeln. Es hängt auch von eurer Disziplin ab, ob unser Sportgelände langfristig für unseren Schießsport zur Verfügung steht.

D.) Trainingsbetrieb
Nur vorangemeldete Vereinsmitglieder erhalten Zutritt zum Schießstand.
Vereinswaffen müssen vor und nach der Benutzung mit den bereitstehenden Desinfektionsmitteln desinfiziert werden. Ebenso die Ablageflächen und Auflagestützen auf dem Schießstand. Die Touchscreen-Monitore werden berührungslos mit Touch-Pens bedient, welche bei jedem Schützenwechsel ebenfalls desinfiziert werden.
Auf dem Schießstand darf während des Trainings der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.
Eine  Aufsicht nach §10AWaffV ist für jedweden Schießbetrieb zwingend erforderlich und ebenfalls für die Einhaltung der
Hygienemaßnahmen verantwortlich.

E.) Stände
Auf dem Schießstand  dürfen sich max. 3 Schützen, 1 Standaufsicht und 1 Vereinsvertreter zur Regelung des Zutritts aufhalten. Es sind die Stände nach Möglichkeit so zu besetzen, dass zwischen den Schützen jeweils ein Stand frei bleibt.


Mit sportlichem Gruß
Der Vorstand des Cappeler Schützenverein e.V.
Abt. Sportschützen 1972

 

Richtlinien zum erstmaligen Betreten :
Antrag auf Mitgliedschaft :
Aenderung der Stammdaten Mitgliedschaft :
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